Reinigungsleistungen

Reinigungsleistungen

Als Bestandteil des Dauernutzungsvertrages regelt die Hausordnung grundsätzlich auch die von allen Mietern durchzuführenden Reinigungsleistungen. Denn unsere Wohnungsbestände und Grundstücke sollen sich in einem gepflegten und sauberen Zustand präsentieren.

Allerdings wünschen zunehmend mehr Mieter bzw. Hausgemeinschaften diese Pflichten auf eine Fremdfirma zu übertragen. Deshalb besteht in unserer Genossenschaft die Möglichkeit, diese Reinigungsleistungen von einer regionalen Fachfirma ausführen zu lassen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Mieter in den betreffenden Hausgemeinschaften darauf einigen und gegebenenfalls eine zusätzliche Vereinbarung zum Dauernutzungsvertrag unterzeichnen. Die anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen entsprechend der Wohnungsgröße umgelegt.

Sofern auch in Ihrer Hausgemeinschaft Interesse daran besteht, können Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.