Häufig gestellte Fragen


Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder können werden, natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Wie wird man Mitglied?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Muss man in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG eine Kaution bezahlen?

Nein. Eine Kaution muss in der Genossenschaft nicht bezahlt werden. Stattdessen sind von den Mitgliedern Geschäftsanteile zu zeichnen und darauf entsprechend Geschäftsguthaben einzuzahlen.

Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 Euro. Um eine Wohnung beziehen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG Voraussetzung. Die Höhe der Genossenschaftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße, welche Sie beziehen möchten.

Hat die Wohnungsgenossenschaft einen eigenen Schlüsseldienst?

Ja. Außerhalb der Geschäftszeiten ist dieser über den Notdienst erreichbar. Kosten fallen dabei nicht an.

Was tun, wenn außerhalb der Geschäftszeiten eine Havarie auftritt?

Die Wohnungsgenossenschaft hat einen eigenen Notdienst der 24h erreichbar ist. Dieser vermittelt dann den nötigen Handwerker.

Wer kann die Gästewohnungen bzw. den Sozialraum anmieten?

Dies ist nur für Genossenschaftsmitglieder möglich.