Wohnungsanpassungsmaßnahmen – Räume fürs Leben
Mieter einer Genossenschaftswohnung genießen mit dem Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ein lebenslanges Wohnrecht. Sie sind als Miteigentümer der Genossenschaft sozusagen Mieter im eigenen Haus. Und Sie sollen sich ein Leben lang wohl fühlen, auch wenn sich die Lebensumstände zum Beispiel im Alter ändern. Manchmal sind dann Umbauarbeiten oder Hilfsmittel notwendig, die den Alltag erleichtern.
Generell gilt, dass Umbauarbeiten beim Vermieter zu beantragen sind. Dann kann auch gleich geklärt werden, ob diese eventuell sogar von unserer Genossenschaft übernommen oder auf eigene Kosten durchgeführt werden sollen. So sind wir Ihnen gern bei folgenden Leistungen behilflich:
- Badumbau inklusive Einbau einer – nach Möglichkeit ebenerdigen – Dusche,
- Montage von zusätzlichen Handläufen,
- Aufstellung von Rollatorboxen im Bereich der Hauseingänge
- Installation von Austrittsstufen an Balkonen
Bitte beachten Sie, dass Umbauarbeiten, die ohne Genehmigung erfolgen, generell vom Vermieter nicht übernommen werden müssen. Das heißt, bei Auszug wäre dann der Ursprungszustand der Wohnung wieder herzustellen.
Also stimmen Sie sich im Vorfeld mit uns ab, wir beraten Sie gern.