Ihre Wohnungsgenossenschaft Grimma eG
Die Wohnungsgenossenschaft Grimma eG ist ein modernes Wohnungsunternehmen mit langer Tradition. Unser Unternehmensziel besteht darin, unsere Mitglieder mit attraktiven Wohnungen zu versorgen, die ihren Vorstellungen entsprechen und zu fairen Preisen angeboten werden. Ganz gleich ob junge Menschen, Familien oder Senioren; jeder soll sich bei uns wohl fühlen und sein Zuhause genießen können.
Das Wohnen in einer Genossenschaft ist eine sehr gute Alternative zur Mietwohnung oder zum Eigentum. Unsere Mitglieder treten der genossenschaftlichen Gemeinschaft bei und profitieren im Gegenzug von einem zeitgemäßen Wohnungsangebot, zusätzlichen Serviceleistungen und der Möglichkeit zur Mitbestimmung im Rahmen der Vertreterversammlung.
Aufgebaut auf den traditionellen genossenschaftlichen Prinzipien, wie der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung ist eine Genossenschaft damit eine sehr flexible, demokratische und zukunftsorientierte Unternehmensform, bei der das Wohl der Mitglieder im Mittelpunkt steht.
Fakten und Zahlen
Gegründet: | am 8. September 1955 als AWG „Einheit“ Grimma |
Umbenannt: | am 20. November 1990 in Wohnungsgenossenschaft Grimma eG |
Verschmelzung: | am 1. Januar 2018 Verschmelzung mit der Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG |
Wohnungsbestand: | aktuell 1.575 Wohnungen in fünf Wohngebieten in Grimma und Trebsen |
Mitgliederstand: | aktuell zählen 1.700 Personen zu unserer Genossenschaft |
Geschäftsanteil: | 155,00 Euro |
Eintrittsgebühr: | 25,00 Euro |
Mitgliedschaften: | Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e. V. Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. |
Organe der Genossenschaft
Unsere Mitglieder werden mit ihrem Beitritt zugleich Miteigentümer der Genossenschaft und wählen aller fünf Jahre ihre Vertreter und Ersatzvertreter.
- Die Vertreterversammlung
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Die gewählten Vertreter nehmen die Mitgliederrechte in der Vertreterversammlung wahr. Diese beschließt zum Beispiel über Satzungsänderungen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem wird der Aufsichtsrat durch die Vertreterversammlung gewählt.
- Der Aufsichtsrat
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Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Genossenschaft. Er wird von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt und hat die Aufgabe den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Zudem bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand und beschließt gemeinsam mit ihm über die Grundsätze der Unternehmensausrichtung.
- Der Vorstand
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Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Genossenschaft und wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens fünf Jahren bestellt. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und ist damit für alle Angelegenheiten der Geschäftsführung verantwortlich, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen.