Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG
Die Mitgliedschaft erlangen können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft erwirbt man mit einer Beitrittserklärung. Voraussetzung hierzu ist die Zustimmung des Vorstandes. Mit Eintritt in die Wohnungsgenossenschaft wird man gleichzeitig Miteigentümer an Ihrer/unserer Genossenschaft.
Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 Euro. Um eine Wohnung beziehen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG Voraussetzung. Die Höhe der Genossenschaftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße, welche Sie beziehen möchten. Eine Kaution wird nicht erhoben. Alles Weitere rund um die Mitgliedschaft, finden Sie in der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Grimma eG.
Geschäftsanteile
Die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile ergibt sich gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung wie folgt:
Für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen
1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft | 155,00 Euro |
3 weitere Geschäftsanteile | 465,00 Euro |
4 Geschäftsanteile | 620,00 Euro |
Für alle weiteren Wohnungen
1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft | 155,00 Euro |
5 weitere Geschäftsanteile | 775,00 Euro |
6 Geschäftsanteile | 930,00 Euro |
Für ein Reihenhaus
1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft | 155,00 Euro |
8 weitere Geschäftsanteile | 1.240,00 Euro |
9 Geschäftsanteile | 1.395,00 Euro |
Für Gewerberäume und Garagen1)
1 Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft | 155,00 Euro |
1 weitere Geschäftsanteile | 155,00 Euro |
2 Geschäftsanteile | 310,00 Euro |
1) Sofern durch ein Mitglied eine Genossenschaftswohnung genutzt wird und die entsprechenden Pflichtanteile übernommen wurden, ist die Übernahme eines weiteren Geschäftsanteils für eine genossenschaftliche Garage nicht erforderlich.