Aktuelle Informationen zu Energiepreisentwicklungen

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten und täglichen Berichterstattungen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Preise für die Lieferung von Erdgas für das von Ihnen bewohnte genossenschaftliche Gebäude grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 auf einem sehr moderaten Niveau fest vereinbart sind.

Ebenso wurden zu erwartende Kostensteigerungen für Hauslicht und Betriebsstrom im Rahmen der letzten Betriebskostenabrechnung bereits ein Stück weit berücksichtigt.

Die finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Mehrwertsteuersenkungen sowie der im Raum stehenden Deckelungen von Strom- und Gaspreisen können wir noch nicht konkret abschätzen. Allerdings sehen wir derzeit keine Veranlassung für eine allgemeine Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Unabhängig davon hat jeder Mieter das Recht, diese mit einem formlosen schriftlichen Antrag vorsorglich erhöhen zu lassen.

Wir bitten Sie unverändert um einen sparsamen Umgang mit Strom und Wärme, bedanken uns für Ihre aktive Mitwirkung und werden über eintretende Änderungen rechtzeitig informieren.
 

Zuletzt geändert am: 14.10.2022 um 08:38
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